Platzordnung

Mit Rücksicht auf die Natur und die anderen Gäste auf und um den Platz fordern wir Sie zur Einhaltung folgender Regeln auf:

–    Auf Verlangen ist dem Platzwart die Quittung für Ihre Buchung vorzuweisen.
–    Anweisungen des Platzwartes sind jederzeit zu befolgen.
–    Lagerfeuer darf nur auf dem eigens dafür angelegten Grillplatz gemacht werden.
–    Wenn Sie einen Einweggrill verwenden, darf dieser nur am Lagerfeuer verwendet werden.
–    Beim Verlassen des Platzes muss das Feuer vollständig gelöscht sein.
–    Das Betreten des Daches des Shelters ist nicht erlaubt.
–    Das Shelter ist in erster Linie ein Schlafplatz. Ziehen Sie daher die Schuhe aus!
–    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste! Lärmendes Verhalten ist nicht gestattet! Von 23 – 07 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten!
–    Hunde sind an kurzer Leine willkommen. Der Aufenthalt im Shelter ist für sie jedoch verboten.
–    Der Platz darf nicht mit dem Auto befahren werden.
–    Bitte achten Sie darauf, das umliegende Gebüsch und die Bäume nicht zu beschädigen.
–    Rauchen ist auf dem Grillplatz gestattet. Es dürfen jedoch keine Zigaretten-stummel zurückgelassen werden.
–    Die vorhandene Toilette ist zu benut-zen. Das Verrichten der Notdurft auf dem Platz ist nicht gestattet! Die Toilette ist im selben Zustand zu verlassen, in dem sie vorgefunden wurde.
–    Der gesamte Abfall ist nach Gebrauch vom Shelter und vom Platz zu entfernen.

Ihr Quittungsschreiben enthält außerdem Infos zu Folgendem: Trinkwasser, Abfallentsorgung, Toilette, Infos zu zusätzlichen Leistungen, Kontakt der Platzwarte und weitere Infos.